FAQ

FAQ- Fragen von A bis Z

Ablaufplan ERASMUS+

Für einen Aufenthalt innerhalb des ERASMUS+ Programms sind einige Unterlagen einzureichen und Fristen zu beachten. Ein detaillierter Ablaufplan kann hier eingesehen werden.

Akademischer Kalender - Academic Calendar

Der akademische Kalender (Academic Calendar) der Partneruniversität (die Semester- und Ferienzeiten und Klausurtermine sind hier einsehbar) kann in der Regel über die Homepage der jeweiligen Universität/Fakultät abgerufen werden. Alternativ kann dieser auch per Google gesucht werden.

Bewerbungsphase - Bis wann kann ich mich bewerben?

Eine Übersicht der Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Bewerbungsunterlagen - Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen?

Hier finden Sie eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen.

Erfahrungsbericht

Studierende verpflichten sich nach ihrem Auslandsaufenthalt im International Office der MSM einen Erfahrungsbericht abzugeben. Als Vorlage kann folgendes Dokument verwendet werden: Vorlage Erfahrungsbericht.

Bereits eingereichte Erfahrungsberichte von Studierenden finden Sie auf unserer Homepage bei den Informationen zu den jeweiligen Partneruniversitäten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Ihrer Unikennung einloggen müssen, um Zugang zu den Berichten zu erhalten.

Free Mover

Es besteht auch die Möglichkeit an einer Universität, die nicht zu unseren Partneruniversitäten zählt, zu studieren. Studierende müssen sich hier allerdings eigenständig um die Organisation kümmern. Vergünstigungen, die Studierende durch die Kooperation erhalten, fallen hier in der Regel weg. Als Free Mover werden solche Studierende bezeichnet, die ihren Auslandsaufenthalt eigenständig und nicht durch eine bestehende Partnerschaften verbringen.

Fakultätsfremde Bewerbungen (z.B. KuWi, WiWi-Essen)

Nicht MSM-Studierende können sich gerne über das International Office der MSM bewerben. Bei der Auswahl der Studierenden für die jeweiligen Partneruniversitäten können wir jedoch zunächst nur MSM-Studierende berücksichtigen. Nachgelagert versuchen wir gerne fakultätsfremde Bewerber/Bewerberinnen an einer unserere zahlreichen Partneruniversitäten unterzubringen.

Kursanrechnung - Welche Leistungen, die ich im Ausland erbracht habe, kann ich mir an der MSM anrechnen lassen?

Die Prüfungsanrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, erfolgt nicht beim International Office der MSM. Die zuständigen AnsprechpartnerInnen finden Sie hier. Im Rahmen der möglichen Anrechenbarkeit ist es wichtig, dass Studierende Kursbeschreibungen/Modulhandbücher möglicher Kurse heraussuchen und diese an die zuständigen AnsprechpartnerInnen schicken. Bei der Anfrage ist es zudem wichtig, dass Studierende benennen, für welchen Kurs an der MSM der jeweilige Kurse angerechnet werden soll.

Kursbelegung - Welche Kurse kann ich im Ausland belegen?

Die belegbaren Kurse hängen von dem jeweiligen Kurskatalog der Universität für das jeweilige Semester ab. In der Regel können Studierende sich an den Kurskatalogen der letzten Semester orientieren. Kurskataloge bzw. Modulhandbücher können über die entsprechende Partneruniversität bzw. deren Homepage aufgerufen werden. Alternativ kann der Kurskatalog auch über Google gesucht werden.

Learning Agreement

Studierende, die innerhalb Europas im Rahmen des ERASMUS+ Programmes an einer unserer Partneruniversitäten studieren, müssen ein Learning Agreement erstellen. Ein beispielhaft ausgefülltes Learning Agreement kann hier eingesehen werden:

Learning Agreement

Zum Wintersemsester 2021/22 erfolgt eine Umstellung auf das Online Learning Agreement (OLA). Detaillierte Informationen erhalten Studierende, die sich erfolgreich für ein Studium an einer europäischen Partneruniversität beworben haben, per E-Mail vom UDE ERASMUS-Team des AAA.

Partner – Wo ist was möglich?

Je nach Universitäten können MSM Studierende verschiedene Programme an den Partnerhochschulen belegen. Vom "klassischen" Auslandssemester, über das Double-Degree Programm bis hin zum Summer Term Program. An welcher Uni was möglich ist, kann hier eingesehen werden.

Sprachnachweis

Verlangt eine Partnerhochschule einen Sprachnachweis (z.B. TOEFL, IELTS, DAAD), ist dieser auch zu erbringen.

Sollte der Partnerhochschule ein Empfehlungsschreiben des International Office der MSM bzw. ein Nachweis in Form der Niveaustufen des GER (A1 bis C2) genügen, so ist ein entsprechender Nachweis über das jeweilige Sprachniveau ebenfalls erforderlich. Dieser Nachweis kann z.B. durch am IOS belegte Sprachkurse oder das Abitur-Zeugnis mit entsprechender Benotung erfolgen.

Sollten Studierende zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Ergebnis des Sprachtests vorliegen haben, so ist die Bescheinigung über die Anmeldung zum Test den Unterlagen beizulegen.

Die Sprachvoraussetzungen können sich jederzeit ändern und sollten vom Studierenden selbst kurz vor der Bewerbung an der Partnerhochschule noch einmal überprüft werden.

Stipendien

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Urlaubssemester

Aufgrund der Absolvierung eines Auslandssemesters können Sie sich an der Unviersität Duisburg-Essen vom Semester beurlauben und somit von der Zahlung des Mobiltätsbeitrags befreien lassen. Während eines Urlaubssemesters haben Sie weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit. Den Antrag zur Beurlaubung sowie weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Alternativ zum Urlaubssemester besteht die Möglichkeit der Rückerstattung des Mobiltätsbeitrags für das entsprechende Semester. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten das AStAs.